Liegenschaften Service
Unter Winterdienst versteht man die Erfüllung der Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen und Wegen nach den einzelnen Strassengesetzen der Länder und der aus diesen folgenden satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.
Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Strassenglätte präventiv bekämpft werden kann.